Wissenswertes zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

1. Rechtsgrundlage

Für EU-Mitgliedstaaten gelten die Richtlinien EG-RL 89/391/ EWG und die EG-RL 89/656/ EWG. In Deutschland gelten außerdem die allgemeinen Vorschriften BGV A 1, BGV C 22, BGR 198 und BGR 199. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind zu verwenden, wenn Risiken nicht durch kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen, wie Geländer, Gerüste und Auffangnetze, vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Für Tätigkeiten mit Absturzgefahr ist die medizinische Eignung in einer Vorsorgeuntersuchung (G 41) nachzuweisen.

2. Gefahrenermittlung und Einsatzbereich

Bei Auswahl und Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung sind die auszuführenden Arbeiten, die örtlichen Gegebenheiten und vor allem die abzuwehrenden Gefahren zu berücksichtigen.

Faustregeln für die Gefahrenermittlung:

Beachten Sie, dass grundsätzlich bei Arbeiten ab 1 m Höhe in der Industrie, ab 2 m im Handwerk und ab 3 m im Dachdeckergewerbe kollektiv wirkende oder Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz anzuwenden sind.

3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

3.1. Gebrauchsanleitung

Jedem System oder Bestandteil der Ausrüstung muss eine schriftliche Gebrauchsanleitung nach EN 365 in der Sprache des Verkaufslandes beigefügt sein. Bei den SpanSet-Auffanggurten ist die Gebrauchsanleitung fest im Rückendreieck eingenäht und damit unverlierbar.

3.2. Bandfalldämpfer

Die Belastbarkeit des menschlichen Körpers bei Stürzen ins Seil ist beschränkt, deshalb dürfen nur Verbindungsmittel mit Falldämpfer zur Absturzsicherung verwendet werden. Bei einer Sturzhöhe von 4 m wirkt auf eine 100 kg schwere Person eine Kraft von rund 22 kN (ca. 2,2 Tonnen!) ein, was fatale Folgen haben kann. SpanSet- Falldämpfer reduzieren die Kraft auf ein erträgliches Maß von max. 6 kN (ca. 600 kg).

4. Prüfung und Instandhaltung

4.1. Prüfung

Eine Sichtprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sowie eine Funktionskontrolle muss vor jedem Gebrauch erfolgen. Mindestens einmal jährlich ist die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Häufigere Überprüfungen der PSA können notwendig werden. Diese sind abhängig von den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen.

Die Überprüfung durch den Sachkundigen muss sorgfältig dokumentiert werden. Teile und Systeme der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, die einen Sturz aufgefangen haben, sind sofort dem Gebrauch zu entziehen und einem Sachkundigen oder einer autorisierten Werkstatt zur Überprüfung zu übergeben. Beschädigte Bestandteile der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, z. B. Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte, Gurtbänder oder Verbindungselemente dürfen nicht benutzt werden. Vermeiden Sie jedes Risiko!

Persönliche Schutzausrüstung

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Grabba Lifting Bags

Es gibt viele Hebesäcke auf dem Markt, die SpanSet Grabba Lifting Bags sind die Einzigen, die auch zum Heben von Lasten zugelassen sind. Die Grabba Bags sind zertifiziert nach DIN EN 1492-1. Sie dienen sowohl als Zubehör für Ihre  persönliche Schutzausrüstung als auch als Anschlagmittel.

Um den Grabba Bag als Anschlagmittel zu nutzen, können Sie den Kranhaken ganz einfach in die verstärkten Hebeschlaufen hängen.

Damit Sie den Grabba Bag leichter an Ihre PSA gegen Absturz adaptieren können, befindet sich in den Schlaufen ein Ring, den Sie mit Hilfe eines Karabiners an Ihrem Auffanggurt befestigen.

 

Auffanggurt mit Weste “Jacket Harness“

Der Jacket Harness ist ein vielseitig verwendbarer 4-Punkt-Auffanggurt. Dieser ist aus einem Gurtband in Signalfarbe und mit einer Warnweste nach EN 385 gefertigt. Zusätzlich kann dieser Auffanggurt auch mit Schwimmweste geliefert werden.