Title: Lastaufnahme-Equipment
Author: RegioHelden
Published: 4. Januar 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Lastaufnahme-Equipment

## 1. Rechtsgrundlage

 * DGUV 100-500
 * Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
 * Maschinenrichtlinie 2006 / 42 EG
 * EN 13155

### Hohe Qualität sichert perfekte Funktion

Die Fertigung hat den Großen Schweißeignungsnachweis nach DIN 18800 Teil 7 und DIN
15018 für dynamische und statische Tragwerke. Die Lastaufnahmemittel werden** durch
geprüfte Schweißer nach EN 287-1** unter ständiger Kontrolle eines Schweißfachingenieurs
gefertigt. Es wird nur Material mit Prüfzeugnis nach EN 10204 verwendet. Prüfverfahren
und konstruktive Bemessungsgrundlagen nach EN 13155 (Krane > lose Lastaufnahmemittel)
und DIN 15018 und sämtliche Lastaufnahmemittel werden normgerecht konstruiert und
so bemessen, dass ein **statischer Überlasttest mit der doppelten Nennlast** ohne
sichtbare Schäden und bleibende Verformungen durchgeführt werden kann (Überlast 
ist im Normalbetrieb niemals zulässig).

## 2. Lastaufnahmemittel aus Expertenhand

### Exakte Planung für einwandfreien Ablauf

Schon in der Planungsphase wird durch den intensiven Kontakt mit den Anwendenden
die **optimale Konzeption** erarbeitet. Die Konstruktion mit modernsten CAD-Systemen
und rechnergestützten Berechnungsprogrammen ermöglicht eine spätere Bearbeitung 
oder Änderung zu  jeder Zeit.

### Kompetente Beratung vor Ort

Das geschulte Team erfahrener Berater bringt das ganze **Potenzial aus vielen Problemlösungen**
in das Beratungsgespräch. Dabei kommt der Anwendungstechniker gerne zum Kunden, 
um sich vor Ort ein Bild von den jeweiligen Einsatzbedingungen und Anforderungen
zu machen.

### Zertifikate selbstverständlich

Jedes Lastaufnahmemittel hat ein **Typenschild mit Hersteller, Tragfähigkeit, Eigengewicht**,
Baunummer und Baujahr. Zu jedem Lastaufnahmemittel gehört eine ausführliche Bedienungsanleitung,
das große Werkszeugnis und die Konformitätserklärung. Gegen Aufpreis liefern wir
mit prüffähigen, statischen Unterlagen; Sonderprüfungen (Lloyd Register, Norske 
Veritas, TÜV etc.) und Überlasttest sind problemlos möglich. Die **CE-Erklärung 
und die Bedienungsanleitung** beziehen sich auf das gelieferte Lastaufnahmemittel,
bei innerbetrieblichen Besonderheiten kann eine weitergehende Gefahrenanalyse notwendig
werden.

## 3. Ausführung und Wirkungsweisen

### Traversen

Folgende Standard-Verstellungen und Standard-Varianten sind möglich und alles beliebig
kombinierbar.

**Kranseite:**

 * Zwei-, Drei- oder Vier-Strang-Ketten­­aufhängung, auch mit Kettenverkürzern
 * Durch Verkürzen einzelner oder mehrerer Ketten Lastschwerpunkt ermittelbar
 * Aufhängung starr, symmetrisch oder asymmetrisch angeordnet
 * Aufhängung im Raster verstellbar
 * Aufhängung mit Fahrwerk manuell über Haspelkette (auch unter Volllast) verstellbar
 * Aufhängung mit Fahrwerk über Elektromotor (auch unter Volllast) verstellbar

**Bauform:**

 * Ebene Varian­ten, z.B. ­Balken-Traverse, ­Spreiz-Traverse
 * Räumliche Varianten, z.B. H-Traversen, Rahmen-Traversen

**Lastseite:**

 * Anschlagpunkte starr
 * Anschlagpunkte im ­Raster verstellbar
 * Anschlagpunkte an Fahrwerken, manuell durch Haspelkette verstellbar
 * Anschlagpunkte an Fahrwerken, über Elektromotor verstellbar

**Achtung:** 
Beim Heben einer Last muss sich der** Kranhaken immer über dem Lastschwerpunkt**
befinden. Befindet sich der Kranhaken nicht über dem Lastschwerpunkt, wird sich 
das Gesamtsystem beim Anheben so lange neigen, bis sich der Schwerpunkt unterhalb
des Kranhakens befindet. Je höher die Traverse baut, desto geringer muss sich das
System neigen, um die Stellung des Lastschwerpunkts unterhalb des Kranhakens einzunehmen.
Da die Traverse mit Last nie absolut waagerecht hängt, wurde eine **zulässige Neigung**
definiert. Gem. EN 13155 sind max. 6° zulässig.

Beim Anschlagen ist immer auch die **Höhenschwerpunktlage der Last **zu beachten
und einer **kritischen Beurteilung **zu unterziehen. Unbedenklich ist, wenn der 
Lastschwerpunkt tiefer liegt als die Anschlagpunkte der Last. Sofern der Lastschwerpunkt
höher liegt als die Lastanschlagpunkte, ist besondere ­Aufmerksam­keit erforderlich.
Wird hier falsch angeschlagen, kann es zu einem völligen Umschlagen des Systems 
kommen.

Jedes Lastaufnahmemittel besitzt eine „starre Bauhöhe“. Die starre Bauhöhe ist das
Maß Kranhaken bis nächster darunterliegender Scharnierpunkt, d.h. der **Höhenbereich
der Traverse unterhalb des Kranhakens**, der sich geometrisch beim Pendeln der Last
nicht verändern kann. So bildet z.B. ein Schäkelbolzen oder auch der bewegliche 
Auflagebereich eines Rahmenbleches einen Scharnierpunkt. Die starre Bauhöhe der 
Traverse muss immer deutlich größer sein als das Maß Anschlagpunkt bis Höhen­schwer­punkt
der Last. Hierbei ist sowohl die räumliche X-Achse als auch die räumliche Z-Achse
einer Beurteilung zu unterziehen! Niedrige „starre Bau­höhen“ haben** Traversen 
mit Augenaufhängung**. Höhere „starre Bauhöhen“ haben Traversen mit 4-Strang-Aufhän­gung.

### Coil-Haken, ­Ladegabeln

Lasten sind so aufzunehmen und abzusetzen, dass ein** unbeabsichtigtes Umfallen,
Ausein­an­der­fallen, Abgleiten** oder Abrollen der Last vermieden wird. Hierzu 
eignen sich je nach Einsatzfall u.a. Schutzkorb, rutschhemmende Zinkenbeschichtung,
bei schmalen Lasten z.B. Spaltbänder. So ist eine mechanische Sicherung vorzusehen.
Ein Transport von Lasten mit Schwerpunkt vor der Aufhängung (in Richtung Zinkenspitze)
führt zu einer** Neigung des Zinkens nach unten **und ist **in jedem Falle untersagt**.

### Greifer

Mechanische, formschlüssige Greifer greifen die Last so, dass **unter die Last **
oder **in eine vorhandene Aussparung **gefasst wird. Es ist zu beachten, dass die
formschlüssige Fläche senkrecht zur Greiferachse stehen muss.

**Unbedingt beachten**: Niemals darf ein** für formschlüssigen Betrieb** konstruierter
Greifer **als reibschlüssiger Greifer **eingesetzt werden. Die Last rutscht unweigerlich
aus dem Greifer heraus. Mechanische, reibschlüssige Greifer müssen eine Sicherheit
von zwei gegen Herausrutschen der Last aufweisen.

Ob der Greifer hinreichend sicher arbei­tet, ist **abhängig vom Backendruck **und
vom **ermittelten Reibwert**. Es muss immer ermittelt werden, ob die zu hebende 
Last in Kombination mit der Oberfläche der Greifbacke den notwendigen Reibwert aufweist.
Es ist zu beachten, dass die **relative Sicherheit gegen Herausrutschen **nichts
mit dem Lastgewicht zu tun hat, sondern ausschließlich vom Reibwert und der geometrischen
Greiferstellung abhängig ist.

Greifer beziehen den notwendigen Backendruck aus der konstruktiven Geometrie und
aus dem Lastgewicht. Beim Transport von Lasten mit Greifern ist zu beachten, dass**
Lastkollisionen mit der Umgebung **zu einem **Öffnen des Greifers **führen können.
Kollisionen beim Heben mit Greifern sind deshalb unbedingt zu vermeiden. Sofern 
Kollisionen nicht ausgeschlossen werden können, muss der Greifer mit einer zusätzlichen
Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden.

## 4. Handhabung und Einsatz

Beim Einsatz von Lastaufnahmemitteln ist die **Betriebsanleitung zu beachten**. 
Der zulässige Temperaturbereich ist -20°C bis +120°C. Lastaufnahmemittel dürfen 
nur von Personen selbstständig eingesetzt werden, die mit diesen Aufgaben vertraut
sind. Hierzu bieten wir Ihnen gerne** Schulungen und Unterweisungen** an. Lastaufnahmemittel
dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belas­tet werden, die Last muss gegen
Herabfallen gesichert sein. Schäden, die zu einer Beeinträchtigung der Tragfähigkeit
des Lastaufnahmemittels führen können, müssen vermieden werden.

Nehmen Sie Kontakt auf, um weitere Informationen zu erhalten: 
Tel.: [04791 - 964 110](https://www.hansatec.de/lastaufnahmeequipment/+494791964110?output_format=md)
E-Mail: [info@hansatec.de](https://www.hansatec.de/lastaufnahmeequipment/info@hansatec.de?output_format=md)

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