Title: Zurrgurte
Author: RegioHelden
Published: 4. Januar 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Zurrgurte

## Wissenswertes zum Zurrgurt

## 1. Rechtsgrundlage

### Veränderung der Berechnung durch die neue EN 12195 -1 / Darstellung der derzeitigen Situation (Stand: 01 / 2011)

Das europäische Institut für Normen, CEN, hat im Laufe der letzten Jahre eine **
umfangreiche Änderung der EN-12195** Teil 1 „Berechnung von Zurrkräften“ erarbeitet.
Diese Änderungen betreffen die Berechnungen der Ladungssicherung für den Bereich
des Niederzurrens, Direktzurrens und der Sicherung durch Blockieren.

Mittlerweile wurde der zehnte Entwurf zur europäischen Norm verabschiedet und liegt
dem deutschen Institut für Normung, DIN, vor. Innerhalb des DIN und anderer involvierter
Verbände sowie unter deutschen Fachleuten und Sachverständigen wird die **Norm sehr
kritisch diskutiert**. Es wird die Meinung vertreten, dass die durch die Norm geforderten
Sicherungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Aus diesem Grunde hat das DIN dieser Norm ein Vorwort mit eindeutigen Verweisen 
auf die bisherigen deutschen Vorschriften gegeben. Somit kommt es möglicherweise
dazu, dass **in Deutschland die Ladung nach anderen Vorgaben gesichert** werden 
muss, als in den restlichen CEN-Staaten. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht bekannt,
wie sich das DIN entscheiden wird. Deshalb herrscht eine große rechtliche Unsicherheit
in Bezug auf die neu überarbeitete Norm.

### Die Möglichkeiten

Deutschland wird die Norm mit Vorwort in Umlauf bringen und damit einen deutlichen
Unterschied in der Berechnung der Sicherungskräfte aufzeigen. Damit wird es eine
Alleinstellung Deutschlands geben. Das bedeutet, dass im **grenzüberschreitenden
Güterfernverkehr **die** neuen Berechnungsmodalitäten zu Differenzen** führen und
die Rechtsprechung eingebunden wird.

### Die Änderungen

Die neue EN 12195 Teil 1 (Stand 2010) „Berechnung von Sicherungskräften“ gilt für
die Auslegung der verschiedenen Sicherungsverfahren zur Ladungssicherung **für den
Land- und Seetransport **durch Straßenfahrzeuge, einschließlich ihres Transports
auf Schiffen oder auf der Schiene und / oder einer Kombination dieser Verkehrsarten.
Sie gilt nicht für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3.500 kg.
Im Rahmen ihrer Überarbeitung wird es vor allem in folgenden Teilbereichen zum Teil
gravierende Änderungen geben:

 1. **Der Reibbeiwert μ ändert sich**
    Bisher: Gleit-Reibbeiwert μD und der Haft-Reibbeiwert
    μS als informativer Anhang (Empfehlung)Zukünftig: Anzunehmender Reibbeiwert μ als
    normativer Anhang (Verpflichtung)
 2. **Der Wankfaktor für instabile Ladungen**
    Der Wankfaktor seitlich 0,2 wird ersetzt
    durch den Kippbeiwert seitlich ggf. 0,1
 3. **Der Beiwert K (K-Faktor von 1,5)**
    Der K-Faktor als Beiwert, der den Verlust 
    an Vorspannkraft durch Reibung zwischen Zurrmittel und Ladung berücksichtigt, wird
    abgeschafft
 4. **Sicherheitsbeiwert**
    Bisher: Nicht existentZukünftig: 1,1 bei seitlicher Ladungssicherung(
    c = 0,5); das bedeutet eine um 10 % erhöhte Ladungssicherung; 1,25 bei Ladungssicherung
    in Fahrtrichtung (c = 0,8); das bedeutet eine um 25% erhöhte Ladungssicherung
 5. **Umrechnungsfaktor**
    Bisher: Nicht existentZukünftig: 0,75; das bedeutet in etwa
    die Umrechnung auf die ehemaligen Gleit-Reibbeiwerte. Beispiel: μ = 0,4 entspricht
    μD = 0,3

### Die Auswirkungen

 * Weniger Zurrmittel
 * Kompliziertere Rechenwege
 * Schwierige Anwendung in der Praxis sowie mögliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit

## 2. Allgemeine Grundregeln

Die Ladungssicherung beginnt bereits mit der **Auswahl der Transportmittel und Transportwege**.
Zu berücksichtigen sind Lastverteilung, Belastbarkeit von Ladeflächen, Rungen und
Bordwänden, aber auch die unterschiedlichen Kräfte beim Transport per Schiff, Bahn
oder LKW.

## 3. Ermittlung der Sicherungskräfte

Grundsätzlich unterscheiden wir die Methoden** formschlüssige und kraftschlüssige
Ladungssicherung**. Beim Schräg- oder Diagonalzurren (formschlüssige Ladungssicherung)
haben die Zurrmittel die Aufgabe, das Ladegut in Position zu halten. Die Zurrgurte
müssen gleichmäßig angespannt werden, ohne große Krafteinleitung. Die Zurrpunkte
am LKW und der Ladung müssen die auftretenden Kräfte aufnehmen können.

Formschlüssige Ladungssicherung ist z.B. das** Abstützen der Ladung gegen die Stirn-
und Bordwände **oder gegen die Rungen. Grundvoraussetzung ist jedoch in allen Fällen,
dass die Abstützung die erforderlichen Kräfte aufnehmen kann.

Beim Schräg- / Diagonalverzurren sind die **Zurrwinkel α und β** zu berücksichtigen.
Idealerweise liegt der Öffnungswinkel α zwischen 0° und 60° und der Neigungswinkel
β in Längsrichtung zwischen 20° und 45°. Um ein Ladegut gegen Verrutschen und Herabfallen
zu sichern, werden beim Niederzurren (kraftschlüssige Ladungssicherung) Zurrgurte
zur Aufbringung der Vorspannkraft eingesetzt. In** Abhängigkeit der notwendigen 
Vorspannkraft** ermittelt sich die **Anzahl der einzusetzenden Zurrgurte**. Zusätzlich
ist die Reibung beim Niederzurren von großer Bedeutung. Die Reibung ergibt sich 
aus der Materialpaarung Ladung zur Ladefläche, während die Vorspannkraft durch die
Spannmittel auf das Ladegut aufgebracht wird.

## 4. Aufbau und Instandhaltung textiler Zurrgurte

Man unterscheidet einteilige und zweiteilige Zurrgurte. Der einteilige Zurrgurt 
wird zur **Umreifung der Ladung** eingesetzt und braucht deshalb keine Verbindungselemente.
Der zweiteilige Zurrgurt besteht **aus einem Festende** (FE), Verbindungselement(
VE), Band und Spannelement (SE)** und dem Losende** (LE), Band- und Verbindungselement(
VE).

**Achtung:** Befestigungsmittel wie Rödeldraht, Tauwerk oder langgliedrige Ketten
sind zur Ladungssicherung nicht zulässig!

Festende und Losende sind** nach der EN 12195-2** jeweils mit einem **gleichen Etikett**
zu kennzeichnen, das alle technischen Angaben beinhaltet. In der EN 12195-2 ist 
die Angabe der STF (Standard Tension Force) auf dem Zurrgurtetikett gefordert. Nur
Zurrgurte mit dieser Angabe auf dem Etikett dürfen zum Niederzurren eingesetzt werden.
Ersetzt wurde außerdem die **zulässige Zugkraft **(Fzul) durch den **Begriff Lashing
Capacity **(LC). Die LC beschreibt die zulässige Belastbarkeit von Zurrgurten und
ist verpflichtend auf dem Etikett aller europaweit eingesetzten Zurrgurte auszuweisen.

Die STF wird in der EN 12195-2 unter Einsatz einer Handkraft von 50 daN ermittelt
und muss mindestens 10 % LC, aber nicht mehr als 50 % LC erreichen. Außer­dem schreibt
die Norm eine** Fes­tigkeits­prüfung des Spannhebels** und eine **Wechselspannungsprüfung
von Spann­elementen** und Gurtbandklemmen vor. Zurrgurte aus Polyester können in
einem Temperaturbereich von -40 °C bis +120 °C eingesetzt werden und sind unter 
Be­rück­sichtigung der Verweildauer und der Konzentration in Säuren und Laugen einsetzbar.

**Textile Zurrgurte** sollten durch **schnitt­feste Schutzschläuche oder Kantenschoner**
geschützt werden, wenn das Transportgut scharfe Kanten aufweist. Hingegen ge­nügt
ein Abriebschutzschlauch beim Transport von Ladegütern mit rauen Oberflächen.

### **Prüfung und Wartung von Zurrgurten**

Zurrgurte müssen mindestens **einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft**
werden. In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen auch häufiger. Instandsetzungsarbeiten
dürfen nur vom Hersteller oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden.
Zurrgurte, an denen Angaben über Hersteller, LC und Werkstoff nicht mehr feststellbar
sind, gelten als nicht instand setzbar.

### § 22 StVO

Der § 22 StVO wurde am 01.01.2006 geändert und z.T. erheblich „verschärft“ (siehe
Kasten). Mit der Änderung wurde der Begriff „verkehrssicher“ durch Beschreibung 
konkreter Situationen ersetzt, die es zu vermeiden gilt. Darüber hinaus wurde erstmals
per Gesetz die **Beachtung der anerkannten ­Regeln der Technik** gefordert. Mit 
der Änderung gilt es somit Regeln zu beachten, die kaum oder gar nicht bekannt sind.

Hier bedarf es dringend der Information. Die anerkannten Regeln der Technik werden
vom VDI erarbeitet. Damit nicht erst nach ­einem Schadensereignis der Verursacher
von seinen technischen „Versäumnissen“, d.h. mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung
erfährt, zwingt der Gesetzgeber nunmehr **alle für die Ladungssicherung verantwortlichen
Personen**, bereits bei den ihnen übertragenen Pflichten im Rahmen der Ladungs­sicherung
diese **Regeln zu beachten**. Diese Personen sind:

 * Absender / Verlader
 * Fahrer
 * Halter

Kenntnisse darüber sind somit unverzichtbar für Geschäftsleitung, beauftragte Personen
und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen in der Ladungssicherung.

Bei den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich um eine **Richtliniensammlung**,
die nur **über den Beuth-Verlag käuflich erworben** werden kann. Der Themenkomplex„
Ladungssicherung“ ist in der VDI 2700-Reihe dargestellt. Jede Richtlinie wird regelmäßig
auf Aktualität und Kompatibilität zu insbesondere europäischen Normen überprüft 
und bei Bedarf angepasst.

### Richtlinien

 * VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
 * VDI 2700a Ausbildungsnachweis
 * VDI 2700, Blatt 1 Ausbildung und Inhalte
 * VDI 2700, Blatt 3.1 Gebrauchsanleitung für Zurrmittel und Prüfung
 * VDI 2700, Blatt 3.2 Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungs­sicherung
 * VDI 2700, Blatt 4 Lastverteilungsplan
 * VDI 2700, Blatt 5 Qualitätsmanagement
 * VDI 2700, Blatt 6 Zusammenladung von Stückgütern

Gerne **unterstützen wir Sie bei der Umsetzung** der verschiedenen Forderungen, 
die sich aus den Richtlinien ergeben. So tragen wir den zunehmenden Forderungen 
durch Verbesserung und Ergänzung unserer Produkte Rechnung. Insbesondere Produkte,
mit denen formschlüssig gesichert werden kann, z.B. Netzsysteme, Zurrplanen oder
Staupolster, werden ständig aktualisiert und optimiert. Auch wird die Palette der
rutschhemmenden Materi­alien beständig erweitert und verbessert. Aber auch die **
Überwachung und Prüfung der Zurrmittel **kann durch unser Prüfteam unterstützt bzw.
durchgeführt werden. Gem. VDI 2700, Blatt 3.1, gültig seit dem 01.10.2006, sind 
alle Zurrmittel mindestens ein Mal jährlich durch Sachkundige zu prüfen. Der Nachweis
ist zu führen und kann gutachterlich / gerichtlich bei Unfällen aufgrund mangelhafter
Ladungssicherung angefordert werden.

Auch hinsichtlich der Qualifizierung des in der Ladungssicherung eingesetzten Personals
werden konkrete Vorgaben beschrieben. Nach VDI 2700, Blatt 5, sind **alle in der
Ladungssicherung eingesetzten Personen** vor Aufnahme der Tätigkeit **zu schulen**
und innerhalb von 36 Monaten weiterzubilden. Der Nachweis ist durch das Unternehmen(
Verlader / Frachtführer) zu führen. Wir führen auf Anfrage auch die geforderten 
Schulungen durch. Der vorliegende Katalog soll ein erster ­Berater in der komplexen
Materie der ­Ladungssicherung sein.

### Optimale Ladungssicherung mit VIP- und ICE-Zurrmitteln


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Tel.: [04791 - 964 110](https://www.hansatec.de/zurrgurte/+494791964110?output_format=md)
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