Anschlagketten

Grundregeln zum Heben mit Ketten

1. Rechtsgrundlage

Für den Einsatz von Anschlagketten gelten im Wesentlichen die folgenden deutschen und europäischen Vorschriften und Normen:

  • Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
  • DGUV Regel 100-500
  • BGR 500 Kap. 2.8
  • EN 818 Teil 2,4 und 6
  • EN 1677 Teil 1,2,3 und 4

2. Kennzeichnung

Für den Einsatz im Hebebereich dürfen nur normgerechte und entsprechend nach DIN / EN gekennzeichnete Anschlagketten verwendet werden.

3. Ausführungen der Anschlagketten

4. Ordnungsgemäßer Einsatz

Hochfeste Anschlagketten (Güteklasse 8, bei Güteklasse 10 und 12 bitte Herstellerangaben beachten) können grund­sätzlich im Temperaturbereich von -40° C bis +200° C eingesetzt werden. Unter Berücksichtigung der Verminderung der Tragfähigkeit können Anschlagketten bis +380° C eingesetzt werden.

Hinweis: Bei der Kombination mit anderen Anschlagmitteln sind deren zulässige Einsatztemperaturen zu beachten! Die Anschlagkette darf als einziges Anschlagmittel ­ohne Kantenschutz um eine scharfe Kante ­gelegt werden, wenn dabei eine 20 %-ige Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigt oder die nächstgrößere Kettennenndicke verwendet wird.
Ansonsten muss ein Kantenschutz genutzt werden. Eine scharfe Kante liegt vor, wenn der Kantenradius „r“ kleiner ist als die Nenndicke „d“ der Anschlagkette. Die Tragfähigkeit von Anschlagketten ist den Tragfähigkeitstabellen bzw. dem Kennzeichnungsanhänger der Kette zu entnehmen.

Wichtig: Es darf nicht über einen Neigungswinkelbereich von mehr als 60° angeschlagen werden. Die auftretenden Kräfte über ­diesen Neigungswinkel ­hinaus sind ­nicht zulässig!

5. Sicherheitstechnische Hinweise

Vor dem Einsatz muss die Kette auf augenfällige Mängel hin geprüft werden. Verdrehte Ketten müssen vor dem Einsatz ausgedreht werden. Hinweis: Verwenden Sie zur Vermeidung verdrehter Ketten einen Wirbeladapter!

Wichtig:

  • Die Aufhängung darf nicht auf die Kranhakenspitze erfolgen
  • Niemals über 60° Neigungswinkel β anschlagen
  • Bei scharfen Kanten Kantenschutz verwenden
  • Einsatztemperatur beachten gemäß DGUV Regel 100-500 / BGR 500
  • Es dürfen niemals beschädigte Anschlagketten verwendet werden (DGUV Regel 100-500 / BGR 500)
  • Eine Vermischung von Kettenbauteilen unterschiedlicher Güteklassen ist unzulässig

6. Prüfung

Die vorgeschriebenen Prüfungen von Anschlagketten ist in DGUV Regel 100-500 / BGR 500 geregelt. Instandsetzungsarbeiten dürfen nach DGUV Regel 100-500 / BGR 500, Kap. 2.8 nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden.

Info:

1 x jährliche Überprüfung der Anschlagkette und Dokumentation der Prüfung sowie 3-jährige, zerstörungsfreie Prüfung gesetzlich vorgeschrieben nach DGUV Regel 100-500 / BGR 500 sowie Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Wir bieten Ihnen eine vertragliche Regelung des Prüfservices und der Instandhaltung Ihres Anschlagmittels.

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Tel.: 04791 - 964 110
E-Mail: info@hansatec.de

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