Textile Anschlagmittel

Grundregeln für sicheres Heben mit textilen Anschlagmitteln

1. Rechtsgrundlage

Die technischen Anforderungen und die Hinweise zur Herstellung von Rundschlingen und Hebebändern sind europaweit in der EN 1492-1 und 1492-2 festgeschrieben. National heißen die Normen DIN. Zur Konformitätskennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42 EG tragen textile Anschlagmittel, die der Europanorm entsprechen, das CE- Zeichen. Darüber hinaus findet auch die DGUV Regel 100-500 Anwendung. Nehmen Sie Kontakt auf!

2. Tragfähigkeit und Lastanschlagfaktor

Aus dem Gewicht der Last und der Anschlagart ergibt sich die Tragfähigkeit des Anschlagmittels. Die häufigsten Anschlagarten für Hebebänder und Rundschlingen entnehmen Sie der nach­folgenden ­Tabelle.

Hebe und Zurrtechnik Anschlagarten Osterholz Scharmbeck

In Abhängigkeit von der Anschlagart verändert sich die Tragfähigkeit eines Anschlagmittels. Die Veränderung der Tragfähigkeit wird durch den Lastanschlagfaktor angegeben. Die Nenntragfähigkeit eines Anschlagmittels wird in der Anschlagart „einfach direkt“ angegeben. Den Lastanschlagfaktor für die restlichen Anschlagarten entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.

Hebe und Zurrtechnik Tabelle Osterholz Scharmbeck

Wichtig: Über ­einen Winkel­bereich von mehr ­als 60° darf nicht angeschlagen werden – die auftretenden Kräfte sind dann unbeherrschbar.

Hebe und Zurrtechnik Grafik Osterholz Scharmbeck

3. Handhabung und Einsatz

Hebebänder und Rund­schlingen werden durch eine in der Europa­norm festgelegte Farbe in Ihrer Nenntragfähigkeit gekennzeichnet.

Der Verwender hat deswegen zusätzliche Sicherheit bei der Zuordnung der Tragfähigkeit. Alle Nenntragfähigkeiten ab 10.000 kg sind orange, alle Zwischengrösen in einer eindeutig anderen Farbe (bei SpanSet oliv) zu kennzeichnen. Rohweiße, unbehandelte Hebebänder sind nach DIN EN 1492ff nicht zulässig.

Hebebänder und Rund­schlingen aus Polyester können in einem Tempe­raturbereich von –40 bis +100° C eingesetzt werden. Auch der Einsatz in Chemikalien ist nach vorheriger Überprüfung und Freigabe durch den Hersteller möglich. Beim Anschlagen mit textilen Hebebändern und Rundschlingen müssen Oberflächen und Kanten der Last berücksichtigt werden, denn scharfe Kanten sind gefährlich und können das Anschlagmittel beschädigen.

Eine scharfe Kante liegt immer dann vor, wenn der Kan­ten­radius „r“ kleiner als die Materialstärke „d“ des Anschlagmittels ist. Ist die Last scharf­kantig oder hat die Last eine raue Oberfläche, muss das textile Anschlagmittel mit geeigneten Abriebschutz-, Schutzschläuchen oder Festbeschichtungen ausgerüstet werden.

Vorsicht: Kein Abriebschutz ersetzt den schnittfesten Kantenschutz bei scharfkantigen Lasten!

Grundsätzlich profitiert der Anwender beim Einsatz von Rundschlingen und Hebebändern vom geringen Eigengewicht der Anschlagmittel und von der Möglichkeit, Lasten materialschonend anzuschlagen.

Praxis-Tipp:

Zur Verlängerung können Rundschlingen mit einem „Joker“-Haken verbunden werden. Niemals dürfen Rundschlingen geknotet oder ineinander geschnürt werden, da die Tragfähigkeit unkontrol­lier­bar reduziert wird.

4. Prüfung und Instandhaltung

Die Betriebssicherheitsverordnung empfiehlt, dass Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefaserregelmäßig geprüft werden müssen. In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen sind kürzere Prüfungsintervalle erforderlich. Die häufigsten Mängel sind Einschnitte ins tragende Gewebe, Brandschäden durch Funkenflug, mechanische Beschädigung der tragenden Nähte und des Rundschlingenschlauchs. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur vom Hersteller oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden.

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Tel.: 04791 - 964 110
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