Lastaufnahme-Equipment
1. Rechtsgrundlage
- DGUV 100-500
- Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
- Maschinenrichtlinie 2006 / 42 EG
- EN 13155
Hohe Qualität sichert perfekte Funktion
Die Fertigung hat den Großen Schweißeignungsnachweis nach DIN 18800 Teil 7 und DIN 15018 für dynamische und statische Tragwerke. Die Lastaufnahmemittel werden durch geprüfte Schweißer nach EN 287-1 unter ständiger Kontrolle eines Schweißfachingenieurs gefertigt. Es wird nur Material mit Prüfzeugnis nach EN 10204 verwendet. Prüfverfahren und konstruktive Bemessungsgrundlagen nach EN 13155 (Krane > lose Lastaufnahmemittel) und DIN 15018 und sämtliche Lastaufnahmemittel werden normgerecht konstruiert und so bemessen, dass ein statischer Überlasttest mit der doppelten Nennlast ohne sichtbare Schäden und bleibende Verformungen durchgeführt werden kann (Überlast ist im Normalbetrieb niemals zulässig).
2. Lastaufnahmemittel aus Expertenhand
Exakte Planung für einwandfreien Ablauf
Schon in der Planungsphase wird durch den intensiven Kontakt mit den Anwendenden die optimale Konzeption erarbeitet. Die Konstruktion mit modernsten CAD-Systemen und rechnergestützten Berechnungsprogrammen ermöglicht eine spätere Bearbeitung oder Änderung zu jeder Zeit.
Kompetente Beratung vor Ort
Das geschulte Team erfahrener Berater bringt das ganze Potenzial aus vielen Problemlösungen in das Beratungsgespräch. Dabei kommt der Anwendungstechniker gerne zum Kunden, um sich vor Ort ein Bild von den jeweiligen Einsatzbedingungen und Anforderungen zu machen.
Zertifikate selbstverständlich
Jedes Lastaufnahmemittel hat ein Typenschild mit Hersteller, Tragfähigkeit, Eigengewicht, Baunummer und Baujahr. Zu jedem Lastaufnahmemittel gehört eine ausführliche Bedienungsanleitung, das große Werkszeugnis und die Konformitätserklärung. Gegen Aufpreis liefern wir mit prüffähigen, statischen Unterlagen; Sonderprüfungen (Lloyd Register, Norske Veritas, TÜV etc.) und Überlasttest sind problemlos möglich. Die CE-Erklärung und die Bedienungsanleitung beziehen sich auf das gelieferte Lastaufnahmemittel, bei innerbetrieblichen Besonderheiten kann eine weitergehende Gefahrenanalyse notwendig werden.
3. Ausführung und Wirkungsweisen
Traversen
Folgende Standard-Verstellungen und Standard-Varianten sind möglich und alles beliebig kombinierbar.
Kranseite:
- Zwei-, Drei- oder Vier-Strang-Kettenaufhängung, auch mit Kettenverkürzern
- Durch Verkürzen einzelner oder mehrerer Ketten Lastschwerpunkt ermittelbar
- Aufhängung starr, symmetrisch oder asymmetrisch angeordnet
- Aufhängung im Raster verstellbar
- Aufhängung mit Fahrwerk manuell über Haspelkette (auch unter Volllast) verstellbar
- Aufhängung mit Fahrwerk über Elektromotor (auch unter Volllast) verstellbar
Bauform:
- Ebene Varianten, z.B. Balken-Traverse, Spreiz-Traverse
- Räumliche Varianten, z.B. H-Traversen, Rahmen-Traversen
Lastseite:
- Anschlagpunkte starr
- Anschlagpunkte im Raster verstellbar
- Anschlagpunkte an Fahrwerken, manuell durch Haspelkette verstellbar
- Anschlagpunkte an Fahrwerken, über Elektromotor verstellbar
Achtung:
Beim Heben einer Last muss sich der Kranhaken immer über dem Lastschwerpunkt befinden. Befindet sich der Kranhaken nicht über dem Lastschwerpunkt, wird sich das Gesamtsystem beim Anheben so lange neigen, bis sich der Schwerpunkt unterhalb des Kranhakens befindet. Je höher die Traverse baut, desto geringer muss sich das System neigen, um die Stellung des Lastschwerpunkts unterhalb des Kranhakens einzunehmen. Da die Traverse mit Last nie absolut waagerecht hängt, wurde eine zulässige Neigung definiert. Gem. EN 13155 sind max. 6° zulässig.
Beim Anschlagen ist immer auch die Höhenschwerpunktlage der Last zu beachten und einer kritischen Beurteilung zu unterziehen. Unbedenklich ist, wenn der Lastschwerpunkt tiefer liegt als die Anschlagpunkte der Last. Sofern der Lastschwerpunkt höher liegt als die Lastanschlagpunkte, ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Wird hier falsch angeschlagen, kann es zu einem völligen Umschlagen des Systems kommen.
Jedes Lastaufnahmemittel besitzt eine „starre Bauhöhe“. Die starre Bauhöhe ist das Maß Kranhaken bis nächster darunterliegender Scharnierpunkt, d.h. der Höhenbereich der Traverse unterhalb des Kranhakens, der sich geometrisch beim Pendeln der Last nicht verändern kann. So bildet z.B. ein Schäkelbolzen oder auch der bewegliche Auflagebereich eines Rahmenbleches einen Scharnierpunkt. Die starre Bauhöhe der Traverse muss immer deutlich größer sein als das Maß Anschlagpunkt bis Höhenschwerpunkt der Last. Hierbei ist sowohl die räumliche X-Achse als auch die räumliche Z-Achse einer Beurteilung zu unterziehen! Niedrige „starre Bauhöhen“ haben Traversen mit Augenaufhängung. Höhere „starre Bauhöhen“ haben Traversen mit 4-Strang-Aufhängung.
Coil-Haken, Ladegabeln
Lasten sind so aufzunehmen und abzusetzen, dass ein unbeabsichtigtes Umfallen, Auseinanderfallen, Abgleiten oder Abrollen der Last vermieden wird. Hierzu eignen sich je nach Einsatzfall u.a. Schutzkorb, rutschhemmende Zinkenbeschichtung, bei schmalen Lasten z.B. Spaltbänder. So ist eine mechanische Sicherung vorzusehen. Ein Transport von Lasten mit Schwerpunkt vor der Aufhängung (in Richtung Zinkenspitze) führt zu einer Neigung des Zinkens nach unten und ist in jedem Falle untersagt.
Greifer
Mechanische, formschlüssige Greifer greifen die Last so, dass unter die Last oder in eine vorhandene Aussparung gefasst wird. Es ist zu beachten, dass die formschlüssige Fläche senkrecht zur Greiferachse stehen muss.
Unbedingt beachten: Niemals darf ein für formschlüssigen Betrieb konstruierter Greifer als reibschlüssiger Greifer eingesetzt werden. Die Last rutscht unweigerlich aus dem Greifer heraus. Mechanische, reibschlüssige Greifer müssen eine Sicherheit von zwei gegen Herausrutschen der Last aufweisen.
Ob der Greifer hinreichend sicher arbeitet, ist abhängig vom Backendruck und vom ermittelten Reibwert. Es muss immer ermittelt werden, ob die zu hebende Last in Kombination mit der Oberfläche der Greifbacke den notwendigen Reibwert aufweist. Es ist zu beachten, dass die relative Sicherheit gegen Herausrutschen nichts mit dem Lastgewicht zu tun hat, sondern ausschließlich vom Reibwert und der geometrischen Greiferstellung abhängig ist.
Greifer beziehen den notwendigen Backendruck aus der konstruktiven Geometrie und aus dem Lastgewicht. Beim Transport von Lasten mit Greifern ist zu beachten, dass Lastkollisionen mit der Umgebung zu einem Öffnen des Greifers führen können. Kollisionen beim Heben mit Greifern sind deshalb unbedingt zu vermeiden. Sofern Kollisionen nicht ausgeschlossen werden können, muss der Greifer mit einer zusätzlichen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden.
4. Handhabung und Einsatz
Beim Einsatz von Lastaufnahmemitteln ist die Betriebsanleitung zu beachten. Der zulässige Temperaturbereich ist -20°C bis +120°C. Lastaufnahmemittel dürfen nur von Personen selbstständig eingesetzt werden, die mit diesen Aufgaben vertraut sind. Hierzu bieten wir Ihnen gerne Schulungen und Unterweisungen an. Lastaufnahmemittel dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden, die Last muss gegen Herabfallen gesichert sein. Schäden, die zu einer Beeinträchtigung der Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels führen können, müssen vermieden werden.
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Tel.: 04791 - 964 110
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