Absturzsicherung (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

1. Gesetzte, Vorschriften und Richtlinien

In Europa gilt die EG-Richtlinie 89/686. In Deutschland gelten außerdem noch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Vorgaben der BG/DGUV. Es sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz systematisch sicherzustellen und eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze und Arbeitsmittel durchzuführen.

2. Gefahrenermittlung und Einsatzbereich

Bei Auswahl und Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sind die auszuführenden Arbeiten, die örtlichen Gegebenheiten und vor allem die abzuwehrenden Gefahren zu berücksichtigen.

Faustregeln für die Gefahrenermittlung:

Wenn bei Bau-, Montage-, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten Absturzgefahr besteht, sind in erster Linie organisatorische oder technische Schutzmaßnahmen wie Gerüste, Geländer oder Auffangnetze vorzusehen.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind überall dort anzuwenden, wo sich die genannten technischen Vorkehrungen nicht realisieren lassen oder wo die Aufwendungen dafür unverhältnismäßig groß sind.

Grundsätzlich müssen Maßnahmen getroffen werden, sobald Absturzgefahr droht. Genaueres kann beispielsweise den BG/DGUV-Regeln entnommen werden

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
Tel.: 04791 - 964 110

3. Prüfung und Instandhaltung

3.1. Prüfung

Die Prüfung muss vor jedem Gebrauch und mindestens einmal jährlich oder, abhängig von den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen, häufiger stattfinden. Sie erfolgt durch einen Sachkundigen und muss sorgfältig dokumentiert werden. Bei einem Sturz aktivierte Teile der persönlichen Schutzausrüstung (PSAgA) dürfen erst nach einer Prüfung wiederverwendet werden. Gurtbänder oder Verbindungselemente mit erkennbaren Mängeln dürfen nicht weiterbenutzt werden. Gehen Sie kein Risiko ein!

3.2. Ablegereife / Produktlebensdauer

Die Lebensdauer der SpanSet-Standard Produkte beträgt zum Beispiel zehn Jahre ab dem Datum der Herstellung, und zwar auch ohne Benutzung.

Produkte sind auszuordnen, wenn sie:

— eine gründliche Prüfung nicht bestehen

– einem Sturz unterworfen sind oder einen Sturz auffangen

— das Verfallsdatum (Ende der Lebensdauer) erreichen

3.3. Instandsetzungsarbeiten

Instandsetzungsarbeiten darf nur der Hersteller oder eine von ihm beauftragte Person durchführen. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz ohne feststellbare Produktangaben und CE-Kennzeichnung sind ablegereif.

3.4. Aufbewahrung und Pflege

Textile Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung sind in trockenen, sauberen und licht­­geschützten Räumen frei hän­gend zu lagern.

3.5. Evaluation und Analyse

Gerne helfen wir Ihnen bei der Evaluation und Analyse der Absturzgefahren an Ihrem Arbeitsplatz und bieten Ihnen unsere fachmännische Beratung und Unterstützung, um den komplexen Anforderungen an die Sicherheit und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden.

3.5. Kontrollservice

Sie können uns Ihre PSAgA für die jährliche Kontrolle zusenden oder unseren mobilen Kontrollservice anfordern. Die geprüften, intakten Produkte werden markiert und registriert und Sie erhalten nach jeder Kontrolle eine Prüfbescheinigung. Wir prüfen auch Fremdprodukte. Fragen Sie bei uns nach!

4. Seminarprogramm / Schulung

Was nützen die perfektesten Systeme, wenn sie nicht sachgerecht eingesetzt werden? Deshalb hört unser Engagement für Sicherheit nicht bei Vertrieb, Entwicklung, Montage und Prüfung auf. Wir bieten Ihnen, sowohl in unserem Schulungszentrum als auch bei Ihnen vor Ort, eine eintägige Grundausbildung in der Höhensicherung an.

Gerne schulen wir Sie über die verschiedenen Ausrüstungsarten, Techniken und die korrekte Anwendung von PSA gegen Absturz sowie für Rettungen. Erkundigen Sie sich einfach telefonisch oder per Mail

SpanSet Seminare bieten Ihnen:

  • Direkt umsetzbares Praxiswissen
  • Aktuelles Know-how (Vorschriften, Gesetze, Normen etc.)
  • Erfahrene Experten als Referenten
  • Konkrete Anwendungsbeispiele
  • Praktische Übungen und Demonstrationen
  • Nützliche Hilfsmittel für Ihre tägliche Arbeit
  • Ausführliche Unterlagen
  • Intensive Beratung und Betreuung
  • Individuelle Inhalte auf Wunsch

Übersicht der relevanten EN-Normen

EN 341: PSAgA – Abseilgeräte

EN 353-1: PSAgA – Steigschutzeinrichtung mit fester Führung

EN 353-2: PSAgA – Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

EN 354: PSAgA – Verbindungsmittel

EN 355: PSAgA – Falldämpfer

EN 358: PSAgA – Haltefunktionen, Haltesysteme

EN 360: PSAgA – Höhensicherungsgeräte

EN 361: PSAgA – Auffanggurte

EN 362: PSAgA – Verbindungselemente

EN 795: PSAgA – Anschlageinrichtungen/Anschlagpunkte

EN 813: PSAgA – Sitzgurte

EN 1496: PSAgA – Rettungshubgeräte

EN 1497/98: PSAgA – Rettungsgurte/Rettungsschlaufen

Beim Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz ist darauf zu achten, dass der Freiraum zwischen Anschlagpunkt und Boden genügend groß ist und sich unter der gesicherten Person keine gefährlichen Gegenstände oder Hindernisse befinden.

Grundsätzlich ist die Länge der Absturzsicherung so zu bemessen, dass ein Aufprall vermieden wird. Die Belastbarkeit des menschlichen Körpers bei Stürzen ins Seil ist begrenzt, deshalb dürfen nur Verbindungsmittel mit Falldämpfer zur Absturzsicherung verwendet werden. Bei einer Sturzhöhe von 4 m wirkt auf eine 100 kg schwere Person eine Kraft von rund 22 kN (ca. 2,2 Tonnen!) ein, was fatale Folgen haben kann. EN-konforme Falldämpfer reduzieren die Kraft auf ein erträgliches Maß von max. 6 kN (ca. 600 kg).

Treffen Sie die richtigen Maßnahmen

Hierarchie der Höhensicherungsmaßnahmen bei der Anwendung von PSAgA

Vor Beginn einer Arbeit in der Höhe muss sichergestellt werden, dass bezüglich der persönlichen Absturzsicherung die beste und sicherste Lösung gewählt wurde. Die Entscheidung für die korrekte Arbeitsmethode erfordert eine sorgfältige Evaluation der möglichen Alternativen. Als Entscheidungshilfe dient hierzu eine Hierarchie von Höhensicherungsmaßnahmen. Je höher in der Hierarchie, desto besser und sicherer ist die Lösung und umso kleiner das potenzielle Risiko für den Benutzer.

Hierarchie der Höhensicherungsmaßnahmen:

1. Vermeidung

2. Rückhaltesysteme

3. Haltesysteme

4. Sturz-Auffangsysteme

Vermeiden Sie wenn immer möglich unnötige Arbeiten in der Höhe und wählen Sie erst zuletzt die Alternative der Sturz-Auffangsysteme

Drei Kategorien von Personenschutzausrüstung

Rückhalte­systeme
Eingeschränkte Bewegungsfreiheit: Von einem sicheren Anschlagpunkt aus wird die Person mit einem Verbindungsmittel so gesichert, dass sie keine Absturzkante oder Bereiche mit Absturzgefahr erreichen kann.

Auffang­systeme
Diese Kategorie ist die einzige, welche einen möglichen Absturz zulässt. Der Benutzer / die Benutzerin ist mittels Auffanggurt und geeigneten Verbindungsmitteln mit Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät so gesichert, dass er /sie bei einem Absturz auf kontrollierte Weise aufgefangen wird.

Haltesysteme / Arbeits­platz­positionierung
Bei der Arbeitsplatzpositionierung arbeitet der Benutzer in einer freihängenden Position und ist durch ein Verbindungsmittel mit Längenverstellung gesichert. Bei Absturzgefahr muss zusätzlich ein Absturz-Auffangsystem verwendet werden.

Rückhalte­systemeEingeschränkte Bewegungsfreiheit: Von einem sicheren Anschlagpunkt aus wird die Person mit einem Verbindungsmittel so gesichert, dass sie keine Absturzkante oder Bereiche mit Absturzgefahr erreichen kann.
Auffang­systemeDiese Kategorie ist die einzige, welche einen möglichen Absturz zulässt. Der Benutzer / die Benutzerin ist mittels Auffanggurt und geeigneten Verbindungsmitteln mit Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät so gesichert, dass er /sie bei einem Absturz auf kontrollierte Weise aufgefangen wird.
Haltesysteme / Arbeits­platz­positionierungBei der Arbeitsplatzpositionierung arbeitet der Benutzer in einer freihängenden Position und ist durch ein Verbindungsmittel mit Längenverstellung gesichert. Bei Absturzgefahr muss zusätzlich ein Absturz-Auffangsystem verwendet werden.

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